Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Software Helden GmbH
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Die Swiss Software Helden GmbH, die sich auf die Entwicklung von Webseiten und Apps spezialisiert hat, tritt unter dieser Firmenbezeichnung öffentlich auf und wird im Folgenden ausschließlich als Swiss Software Helden GmbH bezeichnet. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Swiss Software Helden GmbH angebotenen Dienstleistungen und Produkte, einschließlich der Plattformen Büro 365, Offerten 365 und Kaufes. Diese Plattformen sind Eigentum der Swiss Software Helden GmbH und unterliegen denselben vertraglichen Bedingungen.
1.2 Gültigkeit und Rechtswirksamkeit
Falls eine Bestimmung dieser AGB ungültig wird oder sich als unwirksam erweist, bleiben die restlichen Bestimmungen davon ausgeschlossen. In so einem Fall ersetzt eine Regelung, die den ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt, die ungültige Bestimmung. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in den Regelungen. Diese AGB unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht, wobei die Anwendung der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts ausgeschlossen ist.
1.3 Änderungen und Anpassungen
Es liegt im Ermessen der Swiss Software Helden GmbH, die Vertragsbedingungen oder die AGB bei Bedarf an geänderte Gegebenheiten anzupassen, ohne den Kunden separat darüber in Kenntnis zu setzen. Maßgeblich sind stets die aktuellen AGB, die auf der Webseite der Swiss Software Helden GmbH veröffentlicht sind. Sollte der Kunde nachweisen können, dass diese Anpassungen ihn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon abgehalten hätten, den Vertrag einzugehen, oder dass die neuen Regelungen außergewöhnlich und unvorhersehbar sind, steht ihm das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zu. In einem solchen Fall erhält er eine anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Kosten für die verbleibende Vertragslaufzeit.
2. Rechte und Pflichten der Swiss Software Helden GmbH
2.1 Browserkompatibilität
Die Swiss Software Helden GmbH aktualisiert kontinuierlich die von ihr entwickelten Webseiten, um sie mit den neuesten Browser-Versionen kompatibel zu halten, sofern dies zumutbar und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist. Im Rahmen des Service-Paket-Vertrags sind diese Leistungen bereits in den jährlichen Gebühren enthalten. Falls nicht anderweitig vereinbart, sind die Anpassungen auf Desktop-Bildschirme ausgelegt und umfassen keine speziellen Ausführungen für Tablets oder Smartphones. Bei älteren oder wenig verbreiteten Technologien sowie Browserversionen, die weniger als 3 % des Schweizer Marktanteils besitzen, wird keine Garantie für eine browserkompatible Darstellung übernommen.
2.2 Hosting
Die jährlichen Gebühren beinhalten die Bereitstellung von Serverspeicher für die Webseite des Kunden durch die Swiss Software Helden GmbH. Die Auswahl des Serveranbieters obliegt ausschließlich der Swiss Software Helden GmbH. Dem Kunden wird kein Zugriff auf die Server-Administration gewährt, und sofern nicht anders festgelegt, richtet die Swiss Software Helden GmbH die Server nach eigenen Standards ein und registriert Domains auf den eigenen Namen. Ein Wechsel eines bestehenden Hostings muss ausdrücklich vom Kunden angefordert werden, wobei die Verantwortung für die Fortführung der E-Mail-Konten sowie die Übertragung der Daten vollständig beim Kunden liegt. Das Hosting sowie die Registrierung einer Domain mit .ch oder .li-Endungen ist im Servicepaketpreis enthalten. Für andere oder zusätzliche Domains mit abweichenden Top-Level-Domains können zusätzliche Kosten anfallen.
2.3 Suchmaschinenoptimierung
Die Swiss Software Helden GmbH meldet die Webseite des Kunden bei unterschiedlichen Linkverzeichnissen und Suchmaschinen an und verwaltet Google Ads Kampagnen. Eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen kann jedoch nicht garantiert werden, da diese von vielen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Swiss Software Helden GmbH liegen. Ein Teil des Kampagnenbudgets kann für eigene Aufwendungen verwendet werden. Der Kunde akzeptiert, dass nicht alle Maßnahmen offengelegt werden, da diese das Know-how und geistiges Eigentum der Swiss Software Helden GmbH darstellen. Zusätzliche Maßnahmen auf Kundenwunsch können kostenpflichtig sein. Arbeiten mit externen Unternehmen zur Suchmaschinenoptimierung sind nicht in den jährlichen Kosten enthalten.
2.4 Bildmaterial
Sollte dem Kunden Bildmaterial fehlen, bietet die Swiss Software Helden GmbH an, auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten, geeignete Stockfotos zu erwerben. Wurde im Vertrag ein kostenloses Fotoshooting vereinbart, das im Rahmen eines Beratungstermins zur Fertigstellung der Webseite stattfindet, ist dieses im Preis inbegriffen. Die von der Swiss Software Helden GmbH bereitgestellten Bilder dürfen ausschließlich für die Nutzung auf der Webseite verwendet werden.
2.5 Eigenwerbung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stimmt der Kunde zu, dass die Swiss Software Helden GmbH die von ihr erstellten Grafiken, Webseiten und ähnliche Arbeiten als Referenz auf ihrer eigenen Webseite darstellen darf. Darüber hinaus erlaubt der Kunde der Swiss Software Helden GmbH, einen Link zu ihrer Webseite zu setzen, der üblicherweise im Impressum oder im unteren Bereich der erstellten Webseite platziert wird.
2.6 Projektausführung
Falls der Kunde mit dem zugewiesenen Webberater unzufrieden ist, bietet die Swiss Software Helden GmbH die Möglichkeit, einen alternativen Berater zur Verfügung zu stellen oder die Projektbetreuung durch das Support-Team zu übernehmen, um eine reibungslose Projektabwicklung sicherzustellen. Bei größerem Aufwand oder bei Unstimmigkeiten mit dem Kunden behält sich die Swiss Software Helden GmbH das Recht vor, den Kunden an einen anderen Mitarbeiter weiterzuleiten.
2.7 Urheberrechte
Die Urheberrechte sowie alle weiteren Rechte an den von der Swiss Software Helden GmbH erstellten Arbeiten verbleiben zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkt bei der Swiss Software Helden GmbH. Dies umfasst insbesondere alle Texte, Fotografien und grafischen Werke. Jede Weiterverwendung erfordert die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung. Die Benutzeroberfläche, der Programmiercode und die Datenbankstrukturen der erstellten Webseiten sind das geistige Eigentum der Swiss Software Helden GmbH und dürfen weder weitergegeben noch für andere Zwecke verwendet oder modifiziert werden.
2.8 Gewährleistung bei Mängeln
Die Swiss Software Helden GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und bei relevanten Mängeln eine kostenfreie Nachbesserung vorzunehmen. Sollte die Nachbesserung nicht erfolgreich sein oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein, kann der Kunde, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatz fordern. In solchen Fällen behält sich die Swiss Software Helden GmbH das Recht vor, eine Reduzierung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.
2.9 Haftungsausschluss
Die Swiss Software Helden GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus technischen Störungen, Serverausfällen, Datenverlusten, Übertragungsfehlern oder ähnlichen Ursachen resultieren. Eine Haftung für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird ebenfalls ausgeschlossen. Zudem übernimmt die Swiss Software Helden GmbH keine Verantwortung für Beeinträchtigungen oder Schäden, die durch den Einsatz von Drittanbieterprogrammen entstehen.
2.10 Leistungsunterbindung
Die Swiss Software Helden GmbH hat das Recht, den Vertrag bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, Zahlungsausfällen oder unangemessenem Verhalten des Kunden unverzüglich und ohne Anspruch auf Entschädigung aufzulösen. In einem solchen Fall werden alle Leistungen sofort eingestellt, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen. Die Swiss Software Helden GmbH behält sich zudem das Recht vor, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Vorauszahlungen für das laufende Vertragsjahr werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
2.11 Geschäftsaufgabe
Im Falle einer Geschäftsaufgabe verpflichtet sich die Swiss Software Helden GmbH, dem Kunden kostenfrei eine Daten-CD mit allen relevanten Webseitendaten zur Verfügung zu stellen oder alternativ diese Daten vorübergehend in einem Cloud-Speicher zum Download bereitzustellen.
2.12 Datenschutz
Die Swiss Software Helden GmbH verarbeitet alle übermittelten Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Schutz der privaten Daten des Kunden sowie der Daten seiner Kunden hat für die Swiss Software Helden GmbH höchste Priorität. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen können auf der Webseite https://swisshelden.ch/ eingesehen werden.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Erste Beratung und Auftragsvorbesprechung
Das erste Gespräch, das der Kontaktaufnahme und der Erstellung eines Angebots dient, ist für beide Parteien unverbindlich und kostenfrei. Dies gibt dem Kunden die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Verpflichtungen über die Dienstleistungen der Swiss Software Helden GmbH zu informieren.
3.2 Kostenloser Support
Der Kunde hat im Rahmen des erworbenen Produkts Anspruch auf gebührenfreien telefonischen und schriftlichen Support, soweit dies im Rahmen der üblichen Branchenstandards liegt. Die Swiss Software Helden GmbH behält sich jedoch das Recht vor, umfangreiche Anpassungen entweder zum regulären oder zu einem reduzierten Stundensatz in Rechnung zu stellen. Sollte der erforderliche Support mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein, insbesondere bei älteren Kundensystemen, deren Anpassung an aktuelle Betriebssysteme schwierig ist, ist die Swiss Software Helden GmbH nicht verpflichtet, diese Support-Leistungen zu erbringen.
3.3 Bearbeitung von Inhalten
Die Swiss Software Helden GmbH bietet dem Kunden die Möglichkeit, Inhalte seiner Webseite selbstständig zu aktualisieren und zu bearbeiten. Der Kunde stimmt zu, dass diese Änderungen ohne vorherige Überprüfung durch die Swiss Software Helden GmbH direkt veröffentlicht werden. Falls unsachgemäße Änderungen zu Datenverlust oder anderen technischen Problemen führen, behält sich die Swiss Software Helden GmbH das Recht vor, den Aufwand für die Wiederherstellung in Rechnung zu stellen.
3.4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, aktiv zur Fertigstellung seiner Webseite beizutragen. Sämtliche erforderlichen Materialien müssen innerhalb von drei Monaten bereitgestellt werden, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kunde verpflichtet, die vollen Erstellungskosten zu übernehmen, selbst wenn eine (Teil-)Zahlung erst nach der Veröffentlichung vereinbart wurde. Der Kunde erhält eine zusätzliche Nachfrist von in der Regel 30 Tagen zur Nachreichung der Materialien. Während dieser Zeit wird die Rechnung ausgesetzt.
3.5 Design und Anpassungen
Die Grundlage für das Design und den damit verbundenen Aufwand basiert auf dem bei Vertragsunterzeichnung vorgestellten Layout, falls ein solches vorhanden ist. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss werden nach Ermessen der Swiss Software Helden GmbH berücksichtigt. Diese Wünsche müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Online-Schaltung der Webseite geäußert werden. Danach werden weitere Anpassungen, sofern möglich und nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, zum regulären oder reduzierten Stundensatz berechnet.
3.6 Printprodukte
Die Swiss Software Helden GmbH übernimmt keine Verantwortung für Farbabweichungen bei Printprodukten wie Broschüren, Flyern oder Visitenkarten. Bei erheblichen Abweichungen liegt es in der Verantwortung des Kunden, eine Nachverhandlung mit dem Druckpartner der Swiss Software Helden GmbH über einen möglichen Neudruck zu führen. Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde, dass alle Informationen korrekt sind und überprüft wurden. Die Swiss Software Helden GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen durch den Druckdienstleister oder andere Dritte. Der Kunde erhält lediglich die Nutzungsrechte an den Printprodukten im Rahmen des Vertragszwecks; die Rohdaten bleiben im Besitz der Swiss Software Helden GmbH. Alle Urheberrechte verbleiben bei der Swiss Software Helden GmbH.
3.7 Rechte Dritter und Urheberrecht
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Audiodateien und sonstigen Inhalte keine Urheberrechte oder Copyrights Dritter verletzen. Er ist verpflichtet, die notwendigen Genehmigungen einzuholen und haftet für etwaige Urheberrechtsverletzungen. Ausgenommen sind Inhalte, die von der Swiss Software Helden GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde stellt die Swiss Software Helden GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren, und übernimmt alle Kosten der rechtlichen Verfolgung.
3.8 Liefertermine und Verzögerungen
Die Swiss Software Helden GmbH ist bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollte eine Einhaltung nicht möglich sein, muss dem Unternehmen eine angemessene Nachfrist eingeräumt werden. Die Swiss Software Helden GmbH haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch Lieferverzögerungen entstehen, insbesondere wenn Drittparteien involviert sind.
3.9 Aktualisierung von Adressdaten
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse, Firmensitz oder Telefonnummer, innerhalb von 14 Tagen der Swiss Software Helden GmbH mitzuteilen. Es obliegt nicht der Swiss Software Helden GmbH, eigenständig Nachforschungen zur Aktualisierung dieser Daten durchzuführen. Der Kunde haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Adressdaten entstehen, wie z. B. Mahngebühren aufgrund unzustellbarer Rechnungen.
3.10 Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten und Passwörtern zu seiner Webseite. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
4. Zahlungs- und Vertragsbedingungen
4.1 Preise und Abrechnungsmodalitäten
Die im Vertrag und auf der Website genannten Preise für die Erstellung der Webseite sowie die jährlichen Gebühren sind verbindlich und unterliegen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht speziell im Paketpreis inbegriffen sind, werden zu einem Stundensatz von CHF 120.- berechnet. Dieser Stundensatz gilt auch für Erweiterungen, Anpassungen und andere Tätigkeiten, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht. Alle aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.2 Fälligkeit und jährliche Gebühren
Diese Gebühren sind abgesehen von der wirklichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu entrichten. Auch wenn die Webseite nicht live geschaltet wird oder nicht live geschaltet werden soll, bleibt die Swiss Software Helden GmbH berechtigt, den vollen Betrag zu berechnen.
4.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
Die initiale Vertragslaufzeit beträgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag mindestens 90 Tage vor dem Ende der aktuellen Laufzeit schriftlich und per Einschreiben. Nach Beendigung des Vertrags gehen alle von der Swiss Software Helden GmbH erstellten Inhalte in deren Eigentum über, und sämtliche Hosting-Dienste, einschließlich Domains, E-Mail-Konten und Webseiten, werden eingestellt. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen auch sämtliche Support-Leistungen. Der Vertrag wird erst nach Ablauf der Kündigungsfrist als vollständig beendet betrachtet.
4.4 Maßnahmen bei Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung wird für die erste Erinnerung keine Gebühr erhoben. Bleibt die Zahlung trotz dieser Erinnerung weiterhin aus, werden ab der ersten Mahnung Gebühren zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten erhoben. Der Kunde erkennt an, dass die Swiss Software Helden GmbH bei fortgesetztem Zahlungsverzug ein Inkassobüro einschalten kann, was zu zusätzlichen Kosten für den Kunden führen kann. Mit der Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig. Die Swiss Software Helden GmbH behält sich das Recht vor, die Webseite bei ausbleibender Zahlung ohne vorherige Ankündigung vorübergehend offline zu schalten, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Jegliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer solchen Offline-Schaltung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden bestehen, ist die Swiss Software Helden GmbH berechtigt, sämtliche offenen Beträge, einschließlich der jährlichen Gebühren und sonstiger Entgelte, vorzeitig einzufordern, gegebenenfalls auch als Vorauszahlung.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
5.1 Vertraulichkeitsverpflichtung
Die Swiss Software Helden GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, die während der Vertragsvorbereitung und -durchführung ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt sind, absolut vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft, solange ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit besteht.
5.2 Einhaltung der Datenschutzvorgaben
Sowohl die Swiss Software Helden GmbH als auch der Kunde sind in ihrem jeweiligen Verantwortungs- und Einflussbereich dazu verpflichtet, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Beide Parteien stellen sicher, dass personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen geschützt und verarbeitet werden.